Verordnung

Aktuelle Information zur Geflügelpest
im Hochtaunuskreis


Der Hochtaunuskreis hat am 30. Oktober 2025 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) erlassen. Hintergrund ist das vermehrte Auftreten der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI H5N1) in Hessen und anderen Bundesländern. Das Virus wurde in den letzten Wochen bei Wildvögeln und Hausgeflügel nachgewiesen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Einschleppung und Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Wichtige Maßnahmen im Überblick

1. Aufstallpflicht für Geflügel
Im gesamten Hochtaunuskreis gilt ab sofort eine Aufstallpflicht. Das bedeutet: Geflügel im Sinne des Artikels 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 (z. B. Hühner, Gänse, Enten, Puten) sowie andere gehaltene Vögel empfänglicher Arten müssen

  • in geschlossenen Ställen oder
  • unter einer sicheren Vorrichtung (z. B. mit Dach und seitlicher Abgrenzung gegen Wildvögel)
    gehalten werden.

Damit soll ein direkter Kontakt zu Wildvögeln verhindert werden, die das Virus übertragen können.

2. Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen
Im gesamten Kreisgebiet sind Geflügelausstellungen, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen verboten.
Auch das Verbringen von Geflügel aus dem Hochtaunuskreis zu Märkten oder Börsen außerhalb des Kreises ist untersagt.

3. Handel im Reisegewerbe
Der gewerbliche Verkauf von Geflügel außerhalb fester Betriebe ist nur erlaubt, wenn die Tiere vorher tierärztlich untersucht wurden.

  • Für Hühner, Puten u. a. ist eine klinische Untersuchung nötig.
  • Enten und Gänse müssen zusätzlich virologisch auf das Vogelgrippevirus getestet sein.
    Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.

Warum sind diese Maßnahmen notwendig?

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die vor allem Hühner, Enten und Gänse betrifft und für Tiere meist tödlich verläuft. Das Virus wird durch infizierte Tiere, aber auch über Kot, Einstreu oder Futter verbreitet. Besonders Wildvögel stellen derzeit ein hohes Risiko dar.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko einer Einschleppung in Geflügelhaltungen aktuell als hoch.

Was müssen Tierhalterinnen und Tierhalter tun?

  • Geflügelbestände unverzüglich aufstallen oder abdecken.
  • Kontakt zu Wildvögeln vermeiden.
  • Auf Hygiene und Reinigung achten (z. B. Schuhwechsel, Desinfektion).
  • Verdächtige Krankheitsfälle sofort dem Veterinäramt melden.

Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Veterinäramt des Hochtaunuskreises
Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 / 999 - 6599
E-Mail: veterinaeramt@hochtaunuskreis.de


Diese Maßnahmen gelten, bis eine neue Verfügung bekannt gegeben wird.