Wahlen

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Der überwiegende Teil der organisatorischen Wahlvorbereitungen ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeindebehörde (Wahlamt) richtet Wahlbezirke ein und führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten, das vor jeder Wahl neu angelegt wird.

Im Wählerverzeichnis müssen alle Wahlberechtigten unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtstag und Wohnung aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die/der Wahlberechtigte am jeweiligen Stichtag in diesem Wahlbezirk mit Hauptwohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Wahlberechtigte, die in mehreren Gemeinden gemeldet sind, werden nur am Ort ihrer Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Jede/r im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte wird schriftlich benachrichtigt (Wahlbenachrichtigungskarte).

Um einen reibungslosen Ablauf am Wahltag zu gewährleisten, sind die Wahlämter immer wieder aufs Neue auf die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen angewiesen. Sie sind für die Abläufe am Wahlsonntag in den einzelnen Bezirken und die anschließende Zählung der Stimmen zuständig.

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