Schiedsamt

Schiedsamt Weilrod

Städte und Gemeinden müssen Schiedsämter einrichten. Die Schiedspersonen werden in Hessen von der Gemeindevertretung für jeweils 5 Jahre gewählt. Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen haben Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit zu beachten.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen.


Mehr Informationen zum Schiedsamt? 

Anprechpartner

Herr Kim Meinke

Schiedsmann

+49 171 9977693


Herr Karl-Heinz Kruse

stellv. Schiedsmann

+49 171 6262157

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