Gebühren und Steuern
Gebühren & Steuern
Hebesätze | |
Grundsteuer A | 380 % |
Grundsteuer B | 450 % |
Ansprechpartnerin
Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Alle Informationen finden Sie im Infoblatt des Finanzamtes.
Detaillierte Infos erhalten Sie unter https://finanzamt.hessen.de/steuern/grundsteuerreform
Grundsteuer B - Der Flurstücksnachweis
Der Flurstücksnachweis (mit Grundbuchblattnummer) enthält Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer). Diese Daten müssen Sie für die Grundsteuer B auch in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag angeben.
Der Flurstücksnachweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die zu Ihrem Grundstück vorliegenden Daten einzusehen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, falls Ihnen die Daten nicht oder nicht vollständig vorliegen oder Sie die Daten mit den Ihnen vorliegenden Daten abgleichen möchten.
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/flurstuecksnachweis
Grundsteuer A - Hinweis zu land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen:
Mit dem Sonderkatasterauszug erleichtert Ihnen die Hessische Steuerverwaltung das Ausfüllen Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie können ausgewählte Daten wie z. B. Informationen zu Ihrem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 01. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal der hessischen Katasterverwaltung abrufen: https://gds.hessen.de/webshop/Grundsteuerauszug-LuF
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Normale Hunde | |
1. Hund | 75,00 € |
2. Hunde | 125,00 € |
jeder weitere Hunde | 190,00 € |
Gefährliche Hunde | 350,00 € |
Frisch- und Abwasser
Grundgebühr Wasser/Abwasser zzgl. 7 % Ust. | 2,70 € |
Wasserbenutzungsgebühr | |
je m3 Frischwasserverbrauch zzgl. 7 % USt. | 3,98 € |
Kanalbenutzungsgebühr | |
je m3 Frischwasserverbrauch | 3,19 € |
je m3 versiegelte Fläche | 0,65 € |
Müllabfuhrgebühren
Abfallart | Grundgebühr | Mindestleerung | jede Leerung |
Restmüll 120 L | 104,14 € | 4 | 5,01 € |
Restmüll 240L | 208,27€ | 4 | 9,49 € |
Restmüll 1100 L | 954,58 € | 8 | 41,54 € |
Bioabfälle 120 L | 9 | 3,58 € | |
Bioabfälle 240 L | 9 | 6,,74€ | |
Weitere Gebühren | |||
Müllsäcke 70 Liter - pro Stück | 7,50 € 31,75 € | ||
Austausch/Auslieferung/Abholung von Abfallbehältern (pro Abfallgefäß und Vorgang) |