Ortslandwirte
In allen Gemeinden werden gem. §5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.
Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.