Ortslandwirte

Ortslandwirte

In allen Gemeinden werden gem. §5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.

Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:

"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.



Bei Bedarf können die Telefonnummern bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden (06083 9509-30 oder -40).

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