Erklärung der Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Weilrod ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten- Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und die
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Weilrod.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? 

Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeindevorstand der Gemeinde Weilrod

Am Senner 1

61276 Weilrod

+49 6083 9509-0

+49 6083 9509-26

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Gemeinde Weilrod arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF Dokumente
  • Inhalte in Leichter Sprache
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • die eingebundenen Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei
  • Nicht ausreichende Kontraste (Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten.)


Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierefreien Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an rathaus@weilrod.de.


Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • PDF Dokumente (das Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden)
  • Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden (das Ziel soll bis 2024 erreicht werden)
  • Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt (das Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden)


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Neuen Bäue 2

Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

35390 Gießen 

+49 641 303-2901

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2022 erstellt.