Energieberatung

Kooperation Energieberatung Usinger Land


WILLKOMMEN BEI DER KOOPERATION 
ENERGIEBERATUNG USINGER LAND

Energieberatung der Verbraucherzentrale - unabhängig, kompetent und nah.

Die Kooperation Energieberatung Usinger Land (EUL) ist ein Zusammenschluss der Kommunen Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim und Weilrod mit der Verbraucherzentrale (VZ) Hessen.  

In Neu-Anspach und Weilrod wurden für die Kooperation Energieberatungs-Stützpunkte eingerichtet. Dort können Sie sich für kostenlose telefonische Energieberatungen anmelden. Die Gutscheine des Fördervereins POWER e.V. für eine aufsuchende Beratung bei Ihnen zuhause durch zertifizierte Energieberater*innen der Verbraucherzentrale bekommen Sie dort ebenfalls.  

Außerdem organisiert die Kooperation Vorträge oder Veranstaltungen zu energierelevanten Themen.

Möchten Sie Ihr Eigenheim modernisieren, Ihre Heizung austauschen, oder den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig den Energieverbrauch und die Energiekosten reduzieren? Haben Sie Probleme mit Feuchte und Schimmel, Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien, an Fördermöglichkeiten oder Tipps zu einfachen Einspar-Maßnahmen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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Terminvereinbarung

Kostenlose telefonische Energieberatungen – Bitte vorher anmelden!

Über die Beratungsstellen Neu-Anspach und Weilrod werden derzeit immer dienstags in der Zeit von 14:00 bis 17:45 Uhr 45-minütige telefonische Energieberatungen angeboten.

Beratungsstelle Weilrod 
für Bürger/innen der Kommunen Weilrod,
Grävenwiesbach & Schmitten

Keine Ergebnisse gefunden.

Beratungsstelle Neu-Anspach
für Bürger*innen der Kommunen Neu-Anspach, Usingen & Wehrheim

Keine Ergebnisse gefunden.

Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse?

Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden:

Mit einem Stecker-Solargerät. Diese kleinen Photovoltaiksysteme werden oft auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodule genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland nicht mehr als 600 Watt haben – also zwei Module mit jeweils 300 Watt sind ohne Beauftragung eines Elektrikers zur Elektroinstallation erlaubt.

Voraussetzung ist, dass der Zähler eine Rücklaufsperre hat.

Bei der formlosen Anzeige des eigenen Balkonkraftwerks beim zuständigen Netzbetreiber ist darauf  hinzuweisen, dass dieser prüfen soll, ob ein Zählerwechsel aus seiner Sicht notwendig ist.

Weitere nützliche Informationen und das Anmeldeformular finden sie auf der Internetseite des Stromnetzbetreibers unter folgendem Link:

Die Gemeinde Weilrod übernimmt keine Haftung für die Inhalte.


Weitere nützliche Informationen finden sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter folgenden Links:



Sie planen eine PV-Anlage?

Mit wenig Aufwand bietet das Solar-Kataster Hessen einen direkten Blick auf die Solarenergie-Potenziale von Dach- und Freiflächen.

Mit diesem kostenlosen Tool können Sie in wenigen Minuten eine mögliche Realisierung eines solchen Projektes prüfen.

Nach Eingabe der geplanten Installationsfläche für die PV-Anlage und der möglichen Nutzung in Ihrem Eigenheim / Liegenschaft liefert Ihnen das Tool eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Härtefallfonds Energieschulden

Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind. Der Härtefallfonds finanziert unerwartete und unverschuldete Belastungen, die nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen oder einen anderen Transferleistungsanspruch ausgeglichen werden können.

Für betroffenen Personen stehen einmalige Finanzhilfen zur Abwendung von Energiesperren oder zur Begleichung von Rückständen bei der Begleichung von jährlichen Heizkostennachzahlungen zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2022 eingetreten sind oder angedroht werden. Insgesamt stellt das Land Hessen hierfür 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Härtefallfonds nimmt Anträge seit dem 1. Juli 2023 an und wird bis 31. Dezember 2024 laufen. Die Anträge werden von der Verbraucherzentrale Hessen vorbereitet und der Härtefallkommission zur Entscheidung vorgelegt.

Personen, die zum Härtefallfonds beraten werden möchten oder die Finanzhilfen in Anspruch nehmen möchten, können sich telefonisch, per Mail oder Brief an die Geschäftsstelle des Härtefallfonds Energieschulden bei der Verbraucherzentrale Hessen wenden:

Telefon: (069) 971940090 (Mo-Fr von 9 bis 14 Uhr, zusätzlich Mi 15-17 Uhr)
E-Mail: haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de

(Quelle: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Frankfurt)