Abfall: Sperrmüll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Weilrod

    Was gehört dazu?
    Zum Sperrmüll zählen alle beweglichen Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht in die graue Restabfalltonne passen. Elektr. Einrichtungen wie Beleuchtung oder Motoren an Möbeln (Schränke, Lattenroste etc.) sind vor der Abholung des Sperrmülls zu entfernen und evtl. bei der E-Schrott-Sammlung anzumelden.
    Beispiele: Stühle, Tische, Schränke, Polstermöbel, Regale, Betten, Matratzen, Teppiche, Kinderwagen, Fahrräder, Gartenmöbel aus Metall oder Kunststoff, Holzöfen (ohne Schamotte-Steine), Ölöfen (ohne Tank u. Ölreste), Koffer etc.

    Was gehört nicht dazu? 
    Generell alle Abfälle und Wertstoffe, die getrennt gesammelt werden. Gegenstände aus Haushaltungen, die in Form und Größe in ein Müllgefäß passen, Holzabfälle mit Holzschutzmittel behandeltem Holz, Bretter und Balken aus Bau- und Umbauarbeiten, sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
    Beispiele: Kartonagen, Glas, Papier, Verpackungen, Batterien, Gasflaschen, Asbestabfälle, Lacke, Autoreifen, Fahrzeugteile, Öltanks, Bauschutt, Paletten, Gebälk, Zäune, Sichtschutzwände, Pergolen, Palisaden, Gartenhäuschen, Fenster und Türen, Holzdecken, Parkett, Laminat, Badewannen, WC, Waschbecken, Teppichböden, Elektrogeräte, Nachtspeicheröfen, Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, Abfälle

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Weilrod

Die Anmeldung für Sperrmüll muss über die Sperrmüll-Hotline erfolgen:
0800/7242115 oder sperrabfall@kv-entsorgung.de 

Sperrige Abfälle können von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch oder rund um die Uhr per E-Mail angemeldet werden.

Abholtermine werden bei Anmeldung von der Hotline (auch per E-Mail) mitgeteilt. Die zu entsorgenden Einzelteile dürfen in ihrem größten Ausmaß 2,20m, ein Gewicht von 50kg und die bereitgestellte Menge pro Haushalt und Abholtermin von 6cbm nicht überschreiten. Die Sperrmüllabholung ist je Haushalt auf 2 Termine pro Jahr begrenzt. Es werden keine Wohnungsauflösungen oder Hausentrümpelungen durchgeführt. In Kisten oder Säcken verpackte Gegenstände sind kein Sperrmüll. Diese Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

Zuständige Abteilungen