Abfall: Sperrmüll
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WeilrodWas gehört dazu?
Zum Sperrmüll zählen alle beweglichen Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht in die graue Restabfalltonne passen. Elektr. Einrichtungen wie Beleuchtung oder Motoren an Möbeln (Schränke, Lattenroste etc.) sind vor der Abholung des Sperrmülls zu entfernen und evtl. bei der E-Schrott-Sammlung anzumelden.
Beispiele: Stühle, Tische, Schränke, Polstermöbel, Regale, Betten, Matratzen, Teppiche, Kinderwagen, Fahrräder, Gartenmöbel aus Metall oder Kunststoff, Holzöfen (ohne Schamotte-Steine), Ölöfen (ohne Tank u. Ölreste), Koffer etc.
Was gehört nicht dazu?
Generell alle Abfälle und Wertstoffe, die getrennt gesammelt werden. Gegenstände aus Haushaltungen, die in Form und Größe in ein Müllgefäß passen, Holzabfälle mit Holzschutzmittel behandeltem Holz, Bretter und Balken aus Bau- und Umbauarbeiten, sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
Beispiele: Kartonagen, Glas, Papier, Verpackungen, Batterien, Gasflaschen, Asbestabfälle, Lacke, Autoreifen, Fahrzeugteile, Öltanks, Bauschutt, Paletten, Gebälk, Zäune, Sichtschutzwände, Pergolen, Palisaden, Gartenhäuschen, Fenster und Türen, Holzdecken, Parkett, Laminat, Badewannen, WC, Waschbecken, Teppichböden, Elektrogeräte, Nachtspeicheröfen, Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, AbfälleRechtsgrundlage