Eine nachhaltige Besserung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt erheblich gestört wird. Daran ändern auch die kurzen, zum Teil heftigen Niederschläge nichts, die in den vergangenen Tagen lokal zu beobachten waren.
Deswegen hat die Untere Wasserbehörde verfügt, dass analog die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern bis auf wenige Ausnahmen ab sofort untersagt ist. Die Verfügung steht online unter der Adresse https://www.hochtaunuskreis.de/BeschraenkungWasserentnahme260630 bereit.
Lediglich das Tränken von Weidetieren und das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur individuellen Erfrischung bleibt erlaubt. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis 31. Oktober. Von der Regelung betroffen sind auch eventuelle Eigentümer der Gewässer sowie Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an die Gewässer angrenzen. Der Hochtaunuskreis kann auf Antrag Ausnahmen erteilen, wenn das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Entnahme erfordern. Wenn also beispielsweise ein Waldbrand zu löschen ist, kann die Feuerwehr auch weiterhin Wasser aus nahegelegenen Teichen zum Löschen verwenden. Wer unerlaubt Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Zwar liegt es in der Natur, beziehungsweise der Kombination von Klima und Topographie des Taunus, dass viele hiesige Oberflächengewässer im Sommer niedrige Wasserstände haben und bisweilen sogar trockenfallen. Flora und Fauna können sich bis zu einem gewissen Niveau anpassen. Dauert die Trockenphase aber zu lange oder wird das Wasser wegen niedriger Stände bei gleichzeitiger Hitze zu warm, drohen die Ökosysteme aus dem Gleichgewicht zu geraten.
„Um diese Gefahr zu minimieren, ist es wichtig, jetzt zu handeln und unsere Gewässer zu schonen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr und ergänzt: „Selbst, wenn eine Tauchpumpe, mit der ein Kleingarten bewässert wird, für sich genommen kein Problem sein mag, gilt bei der Wasserentnahme: Die Summe macht’s. Es geht bei der aktuellen Maßnahme darum, die Natur ganz konkret zu schützen.“
Sollte sich die Situation in den Gewässern des Hochtaunuskreises aufgrund anhaltender Regenfälle entspannen, kann mit Widerruf der Allgemeinverfügung reagiert werden.
Pegelstände online oder per App abrufbar
Auf die Homepage des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), https://www.hlnug.de/themen/wasser/wasserstands-und-durchflusswerte-pegel und dort unter „aktuelle Wasserstandswerte“, sowie über die App „Meine Pegel“ sind unter anderem die Stände der vier amtlichen Pegel im Kreisgebiet abrufbar. Diese Pegel befinden sich in den Bad Homburger Stadtteilen Ober Eschbach (Eschbach) und Ober-Erlenbach (Erlenbach), sowie bei Usingen-Kransberg (Usa) und bei Rod an der Weil (Weil). Abrufbar sind auf den Plattformen außerdem Daten zum aktuellen Durchfluss sowie die Messdaten aus den vergangenen Monaten und Jahren zur Verfügung.
Quelle: Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss (https://www.hochtaunuskreis.de/Aktuelles)
