Schiedsamt Weilrod

Städte und Gemeinden müssen Schiedsämter einrichten. Die Schiedspersonen werden in Hessen von der Gemeindevertretung für jeweils 5 Jahre gewählt. Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen haben Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit zu beachten.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen.
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