Bürgerinformation

Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen


Grundlage hierfür ist § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Danach darf die Meldebehörde Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung erteilen.

Dabei dürfen nur bestimmte Jubiläen berücksichtigt werden:

  • Altersjubiläen: ab dem 70. Geburtstag, danach jeder fünfte weitere Geburtstag (z. B. 75., 80., 85. usw.) sowie ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
  • Ehejubiläen: das 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum

Übermittelt werden dürfen dabei beispielsweise Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

In unserer Gemeinde werden solche Jubiläen traditionell gewürdigt. So überbringen die Ortsbeiräte Glückwünsche zum 70. und 75. Geburtstag und überreichen dabei ein Präsent sowie eine Urkunde der Gemeinde.
Ab 80. Geburtstagen erfolgt eine Gratulation durch den Bürgermeister oder Vertreter aus dem Gemeindevorstand. Die Jubiläen werden mit vollständigen Namen, Art des Jubiläums, Datum und Ortsteil in der Weilroder Gazette veröffentlicht.

Widerspruch gegen die Datenübermittlung (Übermittlungssperre)

Selbstverständlich haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Wird eine sogenannte Übermittlungssperre eingerichtet,

  • erfolgt keine Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen in der Weilroder Gazette,
  • es werden keine Urkunden versendet und
  • Besuche oder Gratulationen durch Vertreter der Gemeinde oder den Bürgermeister entfallen.


Bitte beachten Sie: Die Übermittlungssperre gilt nicht nur für ein einzelnes bevorstehendes Jubiläum, sondern dauerhaft für alle zukünftigen Alters- und Ehejubiläen, solange sie nicht durch die antragstellende Person wieder aufgehoben wird. Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Übermittlung von Ehejubiläen nach § 50 Absatz 2 BMG wirkt auch für den anderen Ehegatten.

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist jederzeit möglich über das Formular „Antrag – Übermittlungssperre“ möglich.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.