Trinkwasserversorgung

Trinkwassernotstand in Weilrod: Gefahrenabwehrverordnung tritt ab sofort in Kraft


Bis zum vergangenen Wochenende stand die Weilroder Wasserampel noch auf Gelb. Über einen längeren Zeitraum hatte es den Anschein, dass die wiederholten Appelle der Gemeindeverwaltung zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser Wirkung zeigen.

Nach dem vergangenen Wochenende müssen wir jedoch feststellen, dass der Wasserverbrauch wieder deutlich angestiegen ist. Allein am vergangenen Wochenende wurde in Weilrod ein Mehrverbrauch von rund 500 Kubikmetern Trinkwasser verzeichnet.

Angesichts der anhaltenden Wetterlage ist diese Entwicklung nicht länger hinnehmbar. In absehbarer Zeit sind keine ausreichenden Niederschläge zu erwarten. Gleichzeitig ist die Waldbrandgefahr in Hessen außerordentlich hoch. Unsere Trinkwasserversorgung und insbesondere die notwendigen Reserven müssen deshalb konsequent geschützt werden.

Die Gemeinde Weilrod setzt daher mit Wirkung vom heutigen Tage, 10. August 2026, die Gefahrenabwehrverordnung für die Wasserversorgung in Kraft. Der Trinkwassernotstand gilt ab sofort und bis auf Widerruf durch die Gemeindeverwaltung Weilrod.

Dieser Schritt fällt uns nicht leicht. Nachdem Appelle und freiwillige Einschränkungen über längere Zeit funktioniert hatten, zeigt insbesondere der Verbrauch des vergangenen Wochenendes, dass freiwillige Maßnahmen derzeit nicht mehr ausreichen.

Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung sowie ausreichender Reserven – auch für außergewöhnliche Situationen – haben jetzt oberste Priorität.

Was ab sofort verboten ist:

Während des Trinkwassernotstandes ist es insbesondere verboten,

  1. Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen
    a) zu verschwenden,
    b) aufzuspeichern;

  2. Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verwenden:
    a) zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten;
    b) zum Beregnen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasen- und Grünflächen, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken;
    c) zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen;
    d) zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen;
    e) zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, sofern die Anlage über keine Wasseraufbereitung und Kreislaufnutzung verfügt;
    f) zum Berieseln von Baustellen, beispielsweise bei Abbrucharbeiten zur Staubniederhaltung;
    g) zum Befüllen von Zisternen oder Teichen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Ausnahmen für medizinische Einrichtungen und Gewerbebetriebe
Krankenhäusern, Kur- und Pflegeanstalten, medizinischen Bädern und Untersuchungsstellen ist die Wasserentnahme weiterhin in dem Umfang gestattet, wie sie zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist.

Für Gewerbebetriebe gelten die entsprechenden Einschränkungen nicht, wenn und soweit die Wasserentnahme zur unmittelbaren Aufrechterhaltung des Betriebes dringend erforderlich ist.

Gemeinde appelliert an die Verantwortung aller
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die ab sofort geltenden Vorgaben einzuhalten und den persönlichen Trinkwasserverbrauch auch darüber hinaus auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren.

Jeder eingesparte Liter hilft dabei, unsere Wasserversorgung zu stabilisieren.
Es geht hierbei nicht darum, den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Einschränkungen aufzuerlegen. Vielmehr müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass jederzeit ausreichend Trinkwasser für die grundlegende Versorgung der Bevölkerung und die notwendige öffentliche Daseinsvorsorge zur Verfügung steht.

Die Entwicklung der Wasserstände und Verbräuche wird durch die Gemeinde Weilrod fortlaufend beobachtet. Sobald es die Versorgungssituation wieder zulässt, werden die Einschränkungen entsprechend überprüft beziehungsweise aufgehoben.

Die Gefahrenabwehrverordnung sowie sämtliche verbindlichen Regelungen und weitere Vorgaben sind auf der Internetseite der Gemeinde Weilrod unter der Rubrik Satzungen abrufbar.

Wir bitten alle Weilroderinnen und Weilroder um Verständnis, vor allem aber um konsequente Unterstützung. Bitte helfen Sie mit und gehen Sie verantwortungsvoll und sparsam mit unserem Trinkwasser um.

Weilrod,
10. August 2026

Götz Esser
Bürgermeister