Entsorgung

Neue Regeln für die Biotonne ab dem 1. Mai 2025


Die Gemeinde Weilrod informiert darüber, dass ab dem 1. Mai 2025 neue bundesweite Vorgaben für die Entsorgung von Bioabfällen gelten. Hintergrund ist die Novellierung der Bioabfallverordnung, die eine deutliche Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zum Ziel hat.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Maximal 3 % Fremdstoffe im Bioabfall, davon höchstens 1 % Kunststoffanteil
  • Keine Plastiktüten mehr erlaubt – auch keine als „biologisch abbaubar“ gekennzeichneten Beutel
  • Bei Verstößen erfolgt keine Leerung der Biotonne
  • In diesen Fällen ist eine Nachsortierung verpflichtend
  • Erfolgt keine Nachsortierung, wird der Inhalt als Restmüll mit Zusatzkosten entsorgt

Hintergrund und Ziel der neuen Regelung
Plastikpartikel im Kompost stellen ein ernsthaftes Problem für Umwelt, Landwirtschaft und Entsorgungsbetriebe dar. Sie gelangen über den Kompost auf Felder und in natürliche Kreisläufe. Die Entfernung von Fremdstoffen verursacht zudem hohe Zusatzkosten, die langfristig auf die Müllgebühren durchschlagen können.

Was ist jetzt zu beachten?
Damit die Biotonne weiterhin ordnungsgemäß geleert wird, ist folgendes zu beachten:

  • Bioabfälle lose, in Papiertüten oder in Zeitungspapier sammeln
  • Keine Kunststofftüten verwenden – auch keine kompostierbaren Plastiktüten
  • Keine Fremdstoffe wie Glas, Metall, Kunststoff oder Restmüll in die Biotonne geben

Die Gemeinde Weilrod bittet alle Bürgerinnen und Bürger um konsequente Umsetzung der neuen Vorgaben. Nur durch korrekt getrennte Bioabfälle kann eine hochwertige Kompostierung erfolgen – zum Schutz der Umwelt und zur Vermeidung unnötiger Kosten.

Bei Fragen zur neuen Regelung steht das Team im Rathaus Weilrod gerne zur Verfügung.