Verordnung

Aktuelle Information zur Geflügelpest
im Hochtaunuskreis


Mit Inkrafttreten der Änderungsverfügung gelten die bislang angeordneten Maßnahmen – insbesondere die Aufstallpflicht für Geflügel sowie die Verbote von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen – nicht mehr, soweit sie durch die neue Verfügung aufgehoben wurden.

Grund für die Aufhebung ist die aktuell neu bewertete Seuchenlage. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden besteht derzeit kein vergleichbar hohes Risiko mehr, das die bisherigen flächendeckenden Schutzmaßnahmen erforderlich macht.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dennoch weiterhin gebeten,

  • ihre Tiere aufmerksam zu beobachten,
  • auf erhöhte Hygiene zu achten und
  • jeden Verdacht auf Geflügelpest unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.

Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der veröffentlichten Änderungsverfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Veterinäramt des Hochtaunuskreises
Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 / 999 - 6599
E-Mail: veterinaeramt@hochtaunuskreis.de


Diese Maßnahmen gelten, bis eine neue Verfügung bekannt gegeben wird.