Hinweis

Hunde auf Spielplätzen und Friedhöfen verboten


Die Gemeindeverwaltung Weilrod möchte aus aktuellem Anlass noch einmal eindringlich auf folgende bestehende Regelungen hinweisen:

Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen und Friedhöfen ist verboten!

Dieses Verbot besteht bereits seit längerer Zeit und ist auf den entsprechenden Hinweisschildern an unseren Spielplätzen und Friedhöfen klar ausgewiesen. Leider häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Verstöße gegen diese Regelung.

Spielplätze sind ausdrücklich für Kinder vorgesehen. Aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen ist es nicht akzeptabel, dass Hunde diese Flächen betreten oder dort ihre Hinterlassenschaften hinterlassen – selbst wenn diese entfernt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen und Friedhöfen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Das Verbot gilt auf allen Friedhöfen der Gemeinde Weilrod.
  • Hundekot ist auf allen öffentlichen Flächen stets ordnungsgemäß zu beseitigen.

Ein Appell an die Rücksichtnahme: Unsere Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern sich mit großem Engagement um die Pflege unserer Grünflächen. Nicht beseitigter Hundekot stellt dabei ein erhebliches Ärgernis dar, insbesondere bei Mäharbeiten.

Nutzen Sie bitte die zahlreichen Hundekotbeutelstationen, die in der gesamten Gemeinde zur Verfügung stehen, und tragen Sie so zu einem sauberen und angenehmen Miteinander bei.

Wir danken allen verantwortungsvollen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe!