Jugendarbeit

Weilroder Ferienpass 2024


  • Montag            01.07.2024      09:00-12:00 Uhr
  • Donnerstag     04.07.2024      15:30-18:00 Uhr
  • Montag            08.07.2024      15:30-18:00 Uhr
  • Donnerstag     11.07.2024      09:00-12:00 Uhr

Falls Sie nicht persönlich den Ferienpass / die Ferienpässe abholen können, stellen Sie bitte eine formlose Vollmacht für den Abholer / die Abholerin aus.

Sollten Sie keinen Personalausweis oder Schülerausweis für Ihr Kind besitzen, ist das kein Problem. Der Ferienpass ist auch ohne einen zusätzlichen Ausweis nutzbar. Dafür ist es aber notwendig, dass ein aktuelles Bild des Kindes im Ferienpass fixiert ist.

Hier finden Sie alle beteiligten Kooperationspartner mit den Einrichtungen, die innerhalb der Sommerferien vom 15.07.-23.08.2024 mit dem Ferienpass besucht werden können:

 

Eine PDF-Liste können Sie hier herunterladen

Hinweis  zum Besuch des Schmittener Freibads:

Für die Nutzung des Schmittener Freibads müssten Sie Ihr Kind im Voraus folgendermaßen registrieren:

  1. Die Eltern müssen sich auf der Ticketseite der Gemeinde Schmitten einmalig registrieren (mind. 1 Erwachsener muss immer dabei sein): https://www.schmitten.de/freizeit-tourismus/freizeiteinrichtungen/freibad/

  2. Dann benötigt die Gemeinde Schmitten den Weilroder Ferienpass als Vorlage. Gerne per E-Mail an gemeindekasse@schmitten.de senden. Von der Verwaltung wird dann der kostenfreie Eintritt für das Kind für die Saison 2024 hinterlegt.

  3. Für jeden Freibadbesuch wird ein aktuelles und gültiges E-Ticket benötigt. Das Ticket ist ohne Aufforderung am Eingang zum Scannen vorzulegen (sowohl auf dem Handy, als auch in Papierform möglich).

Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an Anna Habermann wenden:
E-Mail: ferienpass@weilrod.de
Mobil 01516 1049264