Ehrenamt

Schöffenwahl 2023


Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Hilfsschöffen geht Ende des Jahres 2023 zu Ende.

Die Gemeinde Weilrod muss eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Gerichte aufzustellen. Die Amtsperiode der neu gewählten Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre (2024- 2028).

Die Bewerbungen um ein Schöffenamt werden bei der Gemeinde Weilrod gesammelt.

Danach wird die Schöffenvorschlagsliste aufgestellt und nach Beschluss der Gemeindevertretung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegt.

Voraussetzungen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Schöffe oder die Schöffin kann jede Bürgerin oder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Der Bewerber muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Weilrod wohnen.

Die Bewerberin und der Bewerber muss die deutsche Sprache beherrschen, darf nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sein, darf nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter der Staats-Sicherheit der DDR gearbeitet haben und es darf kein Insolvenzverfahren oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig sein. Grundvoraussetzungen für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn.

Bewerbung als Schöffe

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe interessieren, schicken Sie Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular per E-Mail an rathaus@weilrod.de, per Post an die Gemeinde Weilrod zurück oder geben es im Rathaus ab.

Nähere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 06083 9509-23 oder schreier@weilrod.de.

Weitere Informationen:

https://schoeffenwahl2023.de/