Herstellung/Reparatur Wasserversorgung - Hausanschlussleitung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Neubauten muss ein Wasserhausanschluss hergestellt werden, dieser muss beim Bauamt der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Anschlussleitung von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler ist verpflichtend durch das Vertragsunternehmen (Fa. Stiebeling) der Gemeinde herzustellen. Erdarbeiten die im öffentlichen Bereich nötig sind, werden auch durch die Vertragsfirma (Fa. Hammer) durchgeführt. Erdarbeiten im Privatgrundstück können duch eine eigene Firma durchgeführt werden.

    Die Kosten für die Herstellung werden den Eigentümern in Form eines Bescheides abgerechnet.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen