Ordnungsamt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Abfall: Wilder Müll
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gefährliche Hunde
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Plakatierungen
- Ratten melden
- Sammlungen
- Schädlingsbekämpfung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Straßenreinigung
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Anmerkungen
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) wurde zusammen mit der Gemeinde Wehrheim für alle Aufgaben, welche in die Zuständigkeit der Bürgermeister als Ordnungsbehörde fallen, ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk gebildet.
Gleiches gilt für alle anderen Verwaltungsaufgaben, welche in den Bereich des Ordnungsamtes fallen. Auch hierfür wurde ein gemeinsamer Verwaltungsbehördenbezirk gebildet.
Der Sitz des gemeinsamen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirkes ist im Rathaus der Gemeinde Wehrheim, Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.