Trinkwasser

Verbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern


Die bereits seit mehreren Wochen anhaltende Trockenheit bei gleichzeitig hohen Temperaturen hat bei zahlreichen Gewässern im Hochtaunuskreis zu kritischen Niedrigwasserständen oder gar abschnittsweisem Austrocknen der Bachbetten geführt. Bereits geringfügige Entnahmen können deshalb nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben.

Aus diesem Grund hat der Hochtaunuskreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Hochtaunuskreis bis einschließlich 30. November 2020 oder bis auf Widerruf untersagt. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Allgemeinverfügung finden Sie  hier.