In Hessen bestehen in allen Städten und Gemeinden Ortsgerichte nach den Vorschriften des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OrtsGerG) vom 06.07.1952. Mehr als 900 Ortsgerichte in Hessen helfen als Hilfsbehörden der Justiz Bürgern und Behörden schnell und kostengünstig bei der Bewältigung vieler Problemsituationen. Für jede Stadt oder Gemeinde gibt es mindestens ein Ortsgericht. Dieses besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: einem Vorsteher und vier Schöffen.
Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die von der Stadt oder Gemeinde nach Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung vorgeschlagen und von dem Amtsgerichtsdirektor / der Amtsgerichtsdirektorin bzw. dem Amtsgerichtspräsidenten / der Amtsgerichtspräsidentin ernannt werden. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Mitglied kann sein, wer im Bezirk des betreffenden Ortsgerichts wohnt, allgemeines Vertrauen genießt, lebenserfahren und unbescholten ist.
Ortsgerichte sind u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften auch für „Vorsorgevollmacht“ und „Patiententestament“
- Fertigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Erstellung von Sterbefallsanzeigen für das Amtsgericht
- Schätzung von Grundstücken, Immobilien und beweglichen Sachen etc.
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Zum Ortsgericht Weilrod gehörende Ortsteile
Altweilnau, Cratzenbach, Emmershausen, Finsternthal, Gemünden, Hasselbach, Mauloff, Neuweilnau, Niederlauken, Oberlauken, Riedelbach, Rod an der Weil, Winden
Vorsteher: Armin Hasselbächer, Vor dem Berg 13, 61276 Weilrod, Tel. 06083-910047
Vertreter: Rudolf Flügel, Backhausstraße 8, 61276 Weilrod, Tel. 06083-597
Sprechzeiten: jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat nach telef. Voranmeldung von 17-18 Uhr beim Ortsgerichtsvorsteher Armin Hasselbächer, Vor dem Berg 13 sowie Termine nach telef. Vereinbarung.
Auszug aus der Gebührenordnung:
Beglaubigung von Unterschriften pro Unterschrift: 5,-- Euro
Beglaubigung von Abschriften:1-3 Seiten 2,00 Euro, jede weitere Seite 0,50 Euro
Erstellen der Abschrift je Seite: 0,50 Euro.
Schätzung von Immobilien Grundstücken etc. je nach ermitteltem Wert
bei einem Wert
bis 10.000,-- Euro 30,-- Euro Gebühr
bis 25.000,-- Euro 40,-- Euro Gebühr
bis 50.000,-- Euro 60,-- Euro Gebühr
bei einem Wert von mehr als 50.000,-- Euro erhöht sich die Gebühr für je angefangene 10.000,-- Euro um 5,00 Euro zuzüglich Kosten für die Anfahrt der Ortsgerichtsmitglieder.
Sie erreichen das Ortsgericht per Mail unter
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