Zum Sperrmüll aus Haushaltsabfällen zählen alle beweglichen haushaltsüblichen Abfälle, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht in die graue Restabfalltonne passen.
Zum Beispiel: Kinderwagen, Fahrräder, Möbel (keine Holzmöbel), Matratzen, Metall- oder Polsterbetten, Teppiche (keine Teppichböden), Gartenmöbel aus Metall oder Kunststoff, Holzöfen (ohne Schamotte-Steine), Ölöfen (ohne Tank u. Ölreste)
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Zum Beispiel: kleinteiliger Hausmüll, der in Säcke oder Kisten verpackt ist, Wertstoffe (Kartonagen, Glas, Papier, Verpackungen, Paletten), Sonderabfälle (Lacke, Batterien, Gasflaschen, Asbestabfälle), Autoreifen, Fahrzeugteile, Öltanks, Bauschutt, Erdaushub, Baustellenabfälle, Zäune, Elektrogeräte, Keramik aus dem Sanitärbereich (Badewanne, WC, Waschbecken etc.), Abfälle aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, Abfälle aus Arztpraxen, Nachtspeicheröfen
Was ist Holzsperrmüll?
Zum Beispiel: Holzmöbel ohne Glaseinsätze (Küchen, Stühle, Tische,Schränke, Betten), Türen ohne Glaseinsätze aus dem Innenbereich (in haushaltsüblichen Mengen)
Nicht zum Holzsperrmüll gehören
Zum Beispiel: Holzabfälle mit Holzschutzmittel behandeltem Holz (Fenster, Außentüren, Jägerzäune, Dachbalken etc.),
Gehölzschnitt
- Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit -
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