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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weilrod
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Weilrod
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Weilrod einschließlich aller Anlagen wird gem. § 114d i.V. mit § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung vom
30. Januar bis 6. Februar 2012
während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Weilrod, Am Senner 1, Rod an der Weil öffentlich ausgelegt.
Weilrod, 19.01.2012
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weilrod |






