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Nachrücker Gemeindevertretung PDF Drucken E-Mail

01.

Jan

1970

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weilrod

 

Ausscheiden und Nachrücken von bisher noch nicht berufenen

Bewerberinnen und Bewerbern in die Gemeindevertretung

der Gemeinde Weilrod

 

 

Aufgrund des §  34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119)  gebe ich hiermit bekannt, dass der bei der Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 gewählte Vertreter

 

                                               Herr Klaus Jürgen Jankowski,

                                               Hauptstr. 3 a, Weilrod-Cratzenbach

                                               Wahlvorschlag Nr. 1 (CDU)

  

sein Mandat  mit  sofortiger Wirkung niedergelegt hat.

                                         

Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber

 

                                               Herr Heinrich Haibach,

                                               Schmiedhof 2, Weilrod-Rod a.d.Weil                                                                                                                      Wahlvorschlag Nr. 1 (CDU

 

ab dem  01.11.2011 als Vertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Weilrod nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin Einspruch erheben. 

 

Weilrod,  01. November 2011

 

Die Gemeindewahlleiterin

der Gemeinde Weilrod

 

Schreier