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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weilrod
Ausscheiden und Nachrücken von bisher noch nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerbern in die Gemeindevertretung der Gemeinde Weilrod
Aufgrund des § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) gebe ich hiermit bekannt, dass der bei der Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 gewählte Vertreter
Herr Klaus Jürgen Jankowski, Hauptstr. 3 a, Weilrod-Cratzenbach Wahlvorschlag Nr. 1 (CDU)
sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.
Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber
Herr Heinrich Haibach, Schmiedhof 2, Weilrod-Rod a.d.Weil Wahlvorschlag Nr. 1 (CDU
ab dem 01.11.2011 als Vertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Weilrod nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin Einspruch erheben.
Weilrod, 01. November 2011
Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Weilrod
Schreier |






