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1. Nachtragssatzung der Gemeinde Weilrod PDF Drucken E-Mail

01.

Jan

1970

 

1. Nachtragssatzung

 der Gemeinde Weilrod

 für das Jahr 2011

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

 

Aufgrund des § 114e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung am 27.10.2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert. 

 

 

§2

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

 

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

  

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 4.000.000 EUR um 2.000.000 EUR erhöht und damit auf 6.000.000 EUR neu festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden zum 01.01.2012 wie folgt geändert:

 

 

Steuerart

erhöht um

v. H.

vermindert

um v. H.

gegenüber bisher

v. H.

auf nunmehr

v. H.

Grundsteuer A

Grundsteuer B

20

20

 

270

270

290

290

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

  

Weilrod, den Freitag, 28. Oktober 2011

 

                                                                                   Der Gemeindevorstand 

 

                                                                                   Bangert

                                                                                  Bürgermeister

                                                                                                         

 

2. Bekanntgabe der Nachtragssatzung

 

Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.11.2011 bis 7.11.2011 im Rathaus, Rod a.d.Weil, Zimmer 202 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Mo – Fr von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und Mi von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr aus.

  

Weilrod, den Freitag, 28. Oktober 2011                                                            

 

Der Gemeindevorstand

 

Bangert,  Bürgermeister