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1. Nachtragssatzung der Gemeinde Weilrod für das Jahr 2011
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 114e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung am 27.10.2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
§2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 4.000.000 EUR um 2.000.000 EUR erhöht und damit auf 6.000.000 EUR neu festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden zum 01.01.2012 wie folgt geändert:
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Weilrod, den Freitag, 28. Oktober 2011
Der Gemeindevorstand
Bangert Bürgermeister
2. Bekanntgabe der Nachtragssatzung
Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.11.2011 bis 7.11.2011 im Rathaus, Rod a.d.Weil, Zimmer 202 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: Mo – Fr von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und Mi von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr aus.
Weilrod, den Freitag, 28. Oktober 2011
Der Gemeindevorstand
Bangert, Bürgermeister |






