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Neue Regelung für die Sperrmüll- und Holzsperrmüllentsorgung ab 01.01.2009Ab 01. Januar 2009 wird die Abholung von Sperrmüll und Holzsperrmüll nur noch nach telefonischer Anmeldung durch die Firma Kilb in Kelkheim erfolgen.
Zu beachten ist, dass Sperrmüll und Holzsperrmüll je bis zu 2 cbm am gleichen Tag abgefahren werden. Die Teile dürfen eine Länge von 2m nicht überschreiten. Bitte Holz- und Restsperrmüll getrennt bereithalten. 1. SperrmüllWas gehört dazu ?Zum Sperrmüll zählen alle beweglichenGegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht in die graue Restabfalltonne passen. Beispiele;Kinderwagen, Fahrräder, Polstermöbel, Matratzen, Metall- oder Polsterbetten, Teppiche, Gartenmöbel aus Metall oder Kunststoff, Holzöfen (ohne Schamotte-Steine), Ölöfen (ohne Tank und Ölreste), Metalltüren, Koffer etc. Was gehört nicht dazu ?Gegenstände aus Haushaltungen, die in Form und Größe in ein Müllgefäß passen. Generell alle Abfälle und Wertstoffe, die getrennt gesammelt werden (siehe Abfallwegweiser). Beispiele:Kartonagen, Glas, Papier, Verpackungen, Paletten, Lacke, Batterien, Gasflaschen, Asbestabfälle, Autoreifen, Fahrzeugteile, Öltanks, Bauschutt, Baustellenabfälle, Gebälk, Zäune, Elektrogeräte, Badewannen, WC, Waschbecken, Teppichböden, Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben,Abfälle aus Arztpraxen, Nacht- speicheröfen, Holzabfälle etc. 2. Holzsperrmüll Was gehört dazu ?Zum Holzsperrmüll zählen Holzmöbel ohne Glaseinsätze, beschichtet oder lackiert sowie Holztüren ohne Glaseinsätze aus dem Innenbereich. Beispiele:Stühle, Tische, Schränke, Küchen, Betten, Regale, Türen etc. Was gehört nicht dazu ?Holzabfälle mit Holzschutzmittel behandeltem Holz, Bretter und Balken aus Bau- und Umbauarbeiten, sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Holzteile. Beispiele:Fenster, Außentüren, Gartenzäune, Gartenmöbel, Gartenhäuschen, Dachbalken, Paletten, Sichtschutzwände, Pergolen, Palisaden, Dachsparren, Holzfachwerk, Bahnschwellen etc. Allgemeine HinweiseSperrmüll und Holzsperrmüll sind an den Abfuhrterminen ab 6.00 Uhr an den jeweiligen Grundstücken zur Abholung bereitzustellen. Im eigenen Interesse wird empfohlen, Haushaltsauflösungen und Entrumpelungen gehen nicht zu Lasten des Gebührenzahlers. Die Entsorgungskosten hierfür muss jeder Abfallerzeuger selbst tragen. In Kisten oder Säcken verpackte Gegenstände sind kein Sperrmüll ! Diese Abfälle sind über die Hausmülltonne zu entsorgen. |







